§ 1 Geltung der Geschäftsbedingungen
I. Angebote, Vertragsabschlüsse, Lieferungen der Firma Licht & Raum Berger KG (im folgenden: Verkäuferin) erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn ihre Geltung nicht ausdrücklich vereinbart wird.
II. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn die Verkäuferin sich ausdrücklich und schriftlich mit deren Geltung einverstanden erklärt hat; Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit schon jetzt widersprochen.
§ 2 Vertragsabschluß
I. Angebote der Verkäuferin sowie Angaben in Katalogen, Prospekten und Waren und Preislisten sind freibleibend Aufträge (Bestellungen) bedürfen der Bestätigung der Verkäuferin. Diese Bestätigung erfolgt, wenn nicht gesonderte Auftragsbestätigung ergeht , durch (auch teilweise) Ausführung des Auftrages.
II. Der Besteller ist an seine Bestellung 8 Wochen lang gebunden, innerhalb welcher Frist die Verkäuferin entscheiden kann ob sie den Auftrag annimmt/ ausführt.
III. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen, Zusagen und Zusicherungen und die Abweichung von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform; auch dieses Schriftformerfordernis kann mündlich nicht wirksam abbedungen werden.
IV. Erfolgt die Bestellung oder Auftragsbestätigung ohne nähere Beschaffenheits- oder Preisvereinbarung, so sind die Angaben in den jeweils letzten Katalogen, Prospekten, Preislisten oder vergleichbaren Unterlagen der Verkäuferin maßgebend.
V. Vom Käufer zur Verfügung gestellte Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie von der Verkäuferin schriftlich bestätigt werden.
VI. Außendienstmitarbeiter der Verkäuferin sind nur zur Entgegennahme von Bestellungen, nicht aber zum Abschluss von Verträgen oder zur Erteilung von Zusagen oder Zusicherungen berechtigt.
VII. In der Sonderanferigung spricht sich die Verkäuferin ausdrücklich von Rechten Dritter frei, für eventuelle Rechtsverletzungen an dritten Personen haftet ausschließlich der Kaüfer durch eingereichte Zeichnungen oder ähnliches.
§ 3 Preise
I. Die zu zahlenden Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung, ansonsten aus der Rechnung nach Maßgabe der Angaben aus den jeweils letzten Katalogen, Prospekten, Preislisten oder vergleichbaren Unterlagen.
II. Sämtliche Preise und Angaben verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben oder vereinbart, als zuzüglich der zum Lieferzeitpunkt gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
III. Bei einen Auftragswert von bis zu 100,00 EURO wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr (Mindermengenzuschlag) von 6.00 EURO erhoben.
IV. Die Innverpackung ist im Preis eingeschlossen. Bei Versand im Paket wird für die Außenverpackung erhoben: Für das erste sowie jedes folgende Paket einer Lieferung 12,00 Euro. Bei anderer Verpackungsform werden die tatsächlich entstehenden Verpackungskosten abgerechnet. Ab einem Auftragswert von 1500,00 EURO werden Verpackungskosten nicht erhoben; das gilt nicht , wenn wegen der Besonderheit der Ware des Transportes, insbesondere ins Ausland, eine besondere Verpackungsform gewählt werden muss.
V. Die Lieferung erfolgt unfrei ab Lager Wickede. Die Frachtkosten gehen, wenn nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist, zu Lasten des Käufers und werden diesem, auch wenn von der Verkäuferin verauslagt, in Rechnung gestellt.
VI. Die Verkäuferin schließt normaler weise keine Transportversicherung ab, wenn der Käufer dies nicht schriftlich verlangt. Wird eine Transportversicherung abgeschlossen, sind die Kosten vom Käufer zu tragen.
VII. Abzüge für Recyclingkosten bzw. Entsorgung von Verpackungsmaterial können wir nicht anerkennen.
§ 4 Lieferungszeit, Lieferungsumfang und Abweichungsvorbehalt
I. Termine und Fristen sind nur insoweit verbindlich, als sie von der Verkäuferin schriftlich bestätigt worden sind.
II. Ansonst ensteht der Verkäuferin eine Lieferfrist von 2 Monaten, beginnend mit dem Tag der Bestellung bzw. des Vertragsabschlusses, zu.
III. Handelt es sich um eine Sonderanfertigung, beginnt die Lieferfrist erst beim Eingang der vom Käufer beizubringenden Unterlagen wie Muster, Bilder, Zeichnungen, Passformen ( Lehren) und dergleichen.
IV. Nachträgliche Änderungswünsche lassen die Lieferfrist erneut begingen.
V. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen, auf die Verkäuferin keinen Einfluss hat, hat die Verkäuferin auch bei der Vereinbarung einer Lieferfrist oder eines Liefertermins nicht zu vertreten. Dauert eine solche Behinderung länger als 3 Monate, kann die Verkäuferin vom Vertrag zurücktreten; auch der Käufer kann – nach Setzung einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung – vom Vertrag zurücktreten.
VI. Ist der Käufer berechtigt, der Verkäuferin eine Nachfrist zu setzen, so hat diese mindestens einen Monat zu betragen.
VII. Im Rahmen dieser Vorgaben ist die Verkäuferin zu Teillieferungen berechtigt.
VIII. Der Verkäuferin ist vorbehalten, die Ware mit Abweichungen gegenüber der Darstellung in Katalogen, Prospekten oder vergleichbaren Unterlagen zu liefern, soweit dies aus verarbeitungstechnischen Gründen der Beschaffung sowie zum Zwecke der Anpassung an Marktbedürfnisse notwendig oder sinnvoll erscheint. Das gilt z.B. für Veränderung von Zierteilen oder Modelländerungen, solange dadurch die Gesamterscheinung der Ware nicht erheblich verändert wird.
§ 5 Zahlung
I. Wenn nicht anders vereinbart, ist die Zahlung sofort zu leist en. Der Käufer kommt mit der Erfüllung einer fälligen Geldforderung durch den Zugang einer Mahnung der Klageerhebung oder die Zustellung eines Mahnbescheides in Verzug. Er gerät ebenfalls in Verzug, wenn für die Erfüllung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt worden ist und er nicht zu der bestimmten Zeit leistet. Unbeschadet des Vorstehenden kommt der Käufer 30 Tage nach Fälligkeit Verzug. Zahlungsverzug des Käufers berechtigt die Verkäuferin, unbeschadet der sonstigen der Verkäuferin zustehenden Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Falls ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen werden kann, vermag die Verkäuferin diesen Schaden geltend zu machen; der Käufer seinerseits ist berechtigt , der Verkäuferin nachzuweisen, dass der Verkäuferin infolge des Zahlungsverzugs kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist. Das gilt auch für Teillieferungen.
II. Die Zahlung hat bar, postbar oder durch Bankgutschrift zu erfolgen. Wechsel werden nur nach voriger Vereinbarung akzeptiert; die Ablehnung von Schecks bleibt vorbehalten. Wechselzinsen, - spesen und auslagen gehen zu Lasten des Käufers.
III. Die Verkäuferin behält sich die Lieferung gegen Post-, Speditions- oder eigene Nachnahme vor, insbesondere bei Erstaufträgen, bei Aufträgen größeren Umfangens oder wenn eine frühere Lieferung nicht pünktlich bezahlt worden ist. Lieferungen ins Ausland erfolgen nur gegen Vorkasse, Nachnahme oder übliche Dokumente (z.B. letter of c redit).
IV. Gerät der Käufer mit der Zahlung einer Lieferung in Verzug, kann die Verkäuferin weitere Lieferungen – auch aus anderen Bestellungen – bis zum vollständigen Forderungsausgleich zurückstellen und nach Setzung eine angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag oder Verträgen zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
Wir weisen hier ausdrücklich darauf hin, das es bei beigestellten Stoffen nachträglich aufgrund von Temperaturunterschieden oder Luftfeuchtigkeit zu Blasenbildungen kommen kann, hier können wir obwohl vorher Kaschierproben gemacht wurden, grundsätzlich keine Haftung übernehmen.
Handelsübliche Beschaffenheitsabweichungen in Form, Größe, Farbe und Patina gelten nicht als Mangel. Das gilt insbesondere für die handgefertigten Lampenschirme, die übliche Unebenheiten, Einschlüsse, Farb-und leichte Größenabweichungen aufweisen können. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zumachen. Unterläßt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um ein Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mange, so muß die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
I. Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller jeweiligen Forderungen vor, die der Verkäuferin jetzt oder zukünftig zustehen. Verpfändung oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
II. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsmäßigem Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern, solange er nicht im Forderungsausgleich bei der Verkäuferin im Verzug ist. Der Käufer tritt bereits jetzt Forderungen aus jedwedem Rechtsgrund sicherungshalber an die Verkäuferin ab, die der Käufer im Hinblick auf diese Ware erwirbt, insbesondere auf Weiterverkauf, unerlaubter Handlung oder Versicherungsansprüchen; die Verkäuferin nimmt diese Abtretung an. Die Offenlegung dieser Abtretung unterbleibt, solange der Käufer mit dem Forderungsausgleich nicht in Verzug gerät. Der Käufer ist jederzeit verpflichtet , der Verkäuferin die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen über diese abgetretenen Forderungen zu erteilen.
III. Im Falle der Verarbeitung wird, wenn dadurch das Vorbehaltseigentum der Verkäuferin erlischt, schon jetzt vereinbart, dass die Verkäuferin wertanteilsmäßig Miteigentümerin der neuen Sache wird.
IV. Macht die Verkäuferin den Eigentumsvorbehalt geltend, ist der Käufer unverzüglich zur Herausgabe und Rücksendung der Vorbehaltsware verpflichtet.
§ 8 Schutz der Geschäftsausstattung der Verkäuferin
Einige Produkte sind markenzeichenrechtlich registriert ( zu Nr. 40204390.1 des Deutschen Patentamtes) und gesetzlich geschützt. Es darf im Geschäftsbetrieb nur vollständig, insbesondere nicht unter Weglassung der Firmenbezeichnung der Verkäuferin vertrieben werden.
I. Mit der Geschäftsbeziehung und einzelnen Verkäufen ist nicht die Übertragung von Urheberrechten, insbesondere von Patent-, Warenzeichen- , Geschmacksmuster -, Gebrauchsmuster-, und ähnlichen Rechten der Verkäuferin verbunden.
II. Kataloge, Prospekte, Preislisten und andere Unterlagen, die von der Verkäuferin herrühren, dürfen nur im Zwecke des Absatzes von Waren benutzt werden, die von der Verkäuferin geliefert wurden. Die Verkäuferin behält sich das geistige Eigentum an solchen Unterlagen vor. Es ist insbesondere unzulässig, diese Unterlagen ganz oder teilweise zu vervielfältigen, oder zum Inhalt von Verkaufsunterlagen des Käufers zu machen.
III. Es ist unzulässig, Waren anderer Herkunft unter dem Anschein zu verkaufen, als stammten sie aus der Herstellung oder Lieferung der Verkäuferin.
§ 9 Erfüllungsort, Gefahrübergang, anwendbares Recht und Gerichtsstand
I. Erfüllungsort ist Geschäftssitz der Verkäuferin.
II. Versendet die Verkäuferin die Waren an den Käufer, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Waren dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert worden ist (Versendungskauf). Das gilt auch, wenn die Auslieferung mit eigenen Fahrzeugen der Verkäuferin erfolgt.
III. Die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäuferin und Käufer richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Käufer seinen Sitz im Ausland hat, oder die Lieferung ins Ausland erfolgt.
IV. Für die gerichtliche Geltendmachung sämtlicher Ansprüche und Rechte aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist zuständig das Gericht, in dessen Bezirk die Verkäuferin ihren allgemeinen Gerichtsstand hat.
§ 10 Salvatorische Klausel
Ist oder sind einzelne Klausel/n dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt. Im Falle der Unwirksamkeit gilt zwischen den Parteien eine Regelung als vereinbart, die der unwirksamen Regelung höher stehende.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Licht & Raum Berger KG gültig ab 01.01.2005